Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen (AGB) der Firma BRANCO®Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von BRANCO® sind folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen massgebend, sofern nicht besondere Vertragsbedingungen schriftlich zwischen dem Auftraggeber und BRANCO® durch Unterschrift festgelegt werden. I. Leistungen(1) Die Leistungen von BRANCO® umfassen Fachübersetzungen, Dolmetscherleistungen, Textredaktion und Layouterstellung, sowie artverwandte Dienstleistungen.(2) BRANCO® sichert dem Kunden schnellstmögliche Ausführung der gewünschten Leistung bei hoher Qualität zu. II. Bestellung(1) Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Aufträge werden durch schriftliche Auftragsbestätigung von BRANCO® wirksam.(2) BRANCO® bestätigt die jeweilige Auftragsannahme. (3) Bei Übersetzungen hat uns der Kunde rechtzeitig über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Übersetzung aus Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, druckreife, äussere Form der Übersetzung etc.). (4) Wünscht der Kunde die Berücksichtigung bestimmter Fachtermini bzw. firmenüblicher Bezeichnungen bei der Übersetzung, muss er diese bei Auftragserteilung gesondert angeben. Andernfalls haftet BRANCO® nicht für etwaige Beanstandungen seitens des Kunden. (5) BRANCO® haftet nicht, wenn die zu übersetzende Vorlage nicht in allgemein verständlicher Sprache und Ausdrucksweise und in einwandfrei lesbarer Schrift vorgelegt wird. Folgen aus schwerer Entzifferbarkeit oder aus der Verwendung von Abkürzungen, die nicht allgemein gebräuchlich sind, treffen allein den Kunden. III AuftragsstornierungDie Stornierung eines Auftrages hat schriftlich zu erfolgen. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung wird wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch den Kunden. Soweit die Arbeiten von BRANCO® zu diesem Zeitpunkt noch nicht angefangen sind, schuldet der Kunde einen pauschalen Abstand von 15% der Auftragssumme zuzüglich der Mehrwertsteuer. Teile des Auftrages, die schon erledigt sind, sind anteilig nach Massgabe des Auftrages voll zu vergüten.IV. Liefertermine(1) Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch BRANCO®.(2) Können vereinbarte Liefertermine aus objektiven Gründen nicht eingehalten werden, ist BRANCO® dazu verpflichtet, den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. V. Haftung(1) BRANCO® übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen, sofern der Ausgangstext fehlerhaft, unvollständig oder teilweise nicht lesbar ist (z.B. Namen und Daten auf Urkunden, Bescheinigungen usw.). Passagen in Urkunden, die nicht eindeutig lesbar sind, sind von dem Kunden auf gesondertem Blatt in Schreibmaschinenschrift zu wiederholen.(2) Eine Haftung für mündliche bzw. fernmündliche Übersetzungen und fremdsprachenbezogene Auskünfte ist generell ausgeschlossen. (3) Für die nicht termingerechte Lieferung einer Übersetzung infolge von Verzögerungen bei der Postbeförderung durch die Deutsche Bundespost besteht keine Haftung von BRANCO®. (4) Ebenso haften wir nicht für den Verlust der an uns übergebenen bzw. übersandten Materialien im Falle von Diebstahl, Einbruch, Schäden durch Feuer oder Wasser sowie in anderen Fällen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen (5) BRANCO® behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in Übersetzungen enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe der Mängel sofort nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. (6) Sind Übersetzungen zum Druck bestimmt, haftet BRANCO® nur für deren sprachliche und sachliche Korrektheit, wenn ihm vorab ein Druckfahnenabzug zugesandt wurde. VI. Vergütung und Berufsgeheimnis(1) Die Vergütung ist nach Abgabe der Arbeit bei dem Kunden sofort fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsdatums der Rechnung (Verzug) sind bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 10% Jahreszinsen vereinbart.(2) BRANCO® hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. (3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. (4) Besondere Wünsche des Kunden (terminologische Veränderungen in Übersetzungen im nachhinein, die keine Übersetzungsfehler darstellen, Formatierungswünsche, etc.) werden nach Stunden berechnet. (5) Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt BRANCO® einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Massgebend für die Berechnung ist jedoch der tatsächliche Umfang der Übersetzung in der Zielsprache. (6) BRANCO® verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.(2) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. VIII Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht(1) Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BRANCO® . Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.(2) BRANCO® behält sich sein Urheberrecht vor. IX Änderungen und UnwirksamkeitSofern ein oder mehrere vorab aufgeführte Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. |
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